Verwaltungsvermögen im Sinne der Erbschaftsteuer
In der täglichen Praxis wird man freiwillig oder unfreiwillig mit der Übergabe von Unternehmen konfrontiert. Seit der Reform der zentralen Normen (§§ 13a, 13b ErbStG) tritt das Verwaltungsvermögen in den Fokus der Steuerberatung. Daher sollte auch in der täglichen Praxis in regelmäßigen Abständen die Vermögensstruktur eines oder mehrerer Unternehmen überprüft und ggf. optimiert werden.
Ausgehend von dieser Aufgabenstellung erläutert das Seminar was Verwaltungsvermögen ist und stellt diese kurz in den Kontext der Steuerbefreiung.
Inhalte:
- Begünstigungsfähiges Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG)
- Verwaltungsvermögen mit Ausnahmen (§ 13b Abs. 4 ErbStG)
- Junges Verwaltungsvermögen und Finanzmittel
- Investitionsklausel im Todesfall
- 90%-Test nach § 13b Abs. 2 ErbStG
- Unschädliches Verwaltungsvermögen
- Verwaltungsvermögensquote für die Regel- und Optionsverschonung
Referent
Simon Gossert
Steuerberater und Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH) ist seit 2018 in der zentralen Steuerrechtsabteilung bei ECOVIS in München. Zuvor war er in mittelständischen Steuerkanzleien tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich der Umstrukturierung von Unternehmen und der Unternehmensnachfolge.
Dauer: 60 Minuten
Folien
Video
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