Urlaub – können Sie jetzt unbegrenzt ansparen?
Wie sagen Arbeitgebervertreter so schön: BAG und EuGH haben sich in Sachen Urlaub verbündet, gegen den Dienstherrn. Das stimmt, wenn man nur die Hinweispflicht des Dienstherrn vor Augen hat. Beschäftigte aber müssen nun fein differenzieren, wenn es um Ihre Urlaubsansprüche geht.
- Wurde ich ausreichend hingewiesen?
- Was ist, wenn ich Dauerarbeitsunfähig bin?
- Verjährung kann doch immer eintreten, oder?
- Und wie sieht es aus mit der Abgeltung?
- Was mache ich, wenn ich noch sehr alten Urlaub habe - bleibt der ohne Hinweis auch unbegrenzt bestehen?
Referent
Maria Markatou
Maria Markatou studierte Rechtswissenschaften in München und ist seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist mit eigener Kanzlei in München tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht und hier in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern sowie Personalräten. Sie ist bereits seit dem Jahr 2005 Chefredakteurin von „personalrat aktuell“.
Dauer: 30 Minuten
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