Einbringung von einem Einzelunternehmen in eine GmbH
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist eine der gängigsten „Umwandlungsformen“ in der Praxis. Bei der Beratung solcher Vorgänge gilt es sowohl zivil-/gesellschaftsrechtliche als auch steuerliche Vorschriften zu berücksichtigen, um einen für den Mandanten reibungslosen und steuerneutralen Rechtsformwechsel sicherzustellen.
Das Seminar beschäftigt sich zunächst mit den zivilrechtlich möglichen Formen der Umsetzung (Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge? „Normale“ Einbringung oder Ausgliederung?) und erörtert sodann wichtige ertragsteuerliche Problembereiche (§ 20 ff. UmwStG). Zuletzt wird noch auf umsatzsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Besonderheiten eingegangen.
Schwerpunkte der Agenda:
- Zivilrechtliche Einbringungsmöglichkeiten (Sacheinlage bzw. Bargründung/-kapitalerhöhung mit Sachagio vs. Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG)
- Steuerliche Behandlung des Einbringenden gem. § 20 UmwStG
- Steuerliche Behandlung der aufnehmenden Gesellschaft gem. § 23 UmwStG
- Missbrauchsregelungen des § 22 UmwStG
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Referent
Simon Gossert
Steuerberater und Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH) ist seit 2018 in der zentralen Steuerrechtsabteilung bei ECOVIS in München. Zuvor war er in mittelständischen Steuerkanzleien tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich der Umstrukturierung von Unternehmen und der Unternehmensnachfolge.
Dauer: 60 Minuten
Folien
Video
85,00